26. September 2016

Fotorechte: Was Sie wissen müssen

Schnell mal ein Handyfoto vom Kollegen gemacht und bei Facebook reingestellt oder auf der eigenen Firmenwebsite veröffentlicht: Die schier unendliche Bilderflut im Internet suggeriert, dass es beim Thema Fotografie keine Grenzen mehr gibt. Doch weit gefehlt: Für das Veröffentlichen von Bildern gibt es strenge gesetzliche Regelungen. Hier die wichtigsten Regeln für Sie im Überblick:

• Jedes Foto ist nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Fotograf entscheidet wo, wie und wofür das Bild genutzt wird und muss als Urheber in direktem Zusammenhang genannt werden. Unser Tipp: Lassen Sie möglichst eigenes Fotomaterial erstellen und nennen Sie immer den Fotograf (beispielsweise im Impressum oder Bildquellennachweis). Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Bildmaterial.

• Sind auf einem Foto Personen eindeutig erkennbar und nicht nur „schmückendes Beiwerk“ als Teil des großen Motivs, so darf das Bild aufgrund des „Rechts am eigenen Bild“ nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verwendet werden. Ausnahme: Fotos von Versammlungen, Demonstrationen oder zeitgeschichtlichen Ereignissen. Unser Tipp: Holen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung für das Anfertigen und die Nutzung eines Bildes ein – natürlich auch von Ihren Mitarbeitern. Solch ein Vertrag wird als „Model-Release“ bezeichnet (Vorlagen finden Sie im Internet.)

• Das Urheberrechtsgesetz schützt auch Gegenstände und Gebäude. Von außen dürfen Gebäude ohne Einschränkung fotografiert werden, solange sich der Fotograf im öffentlichen Raum bewegt. Fotos von einem Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder von einer Leiter aus sind ebenso tabu wie Innenansichten. Luftbilder via Drohne sind erlaubt, solange der Hauseigentümer unerkennbar bleibt.

Unser Tipp: Fragen Sie auch hier vorab um Erlaubnis und halten Sie die Vereinbarungen schriftlich in einem sogenannten „Property-Release-Vertrag

Quelle: „Fotorechte – was darf, was kann ich?“ in Malerblatt.de vom 2. Juni 2016