26. März 2018

Die rechtsichere Unternehmens-Website

Mehr als jeder zweite Online-Händler ist in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal abgemahnt worden. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.300 Euro fällig, aber auch Zahlungen bis 4.700 Euro sind keine Seltenheit. Das ist das traurige Ergebnis der Studie „Abmahnungen im Online-Handel“ von Trusted Shops. Aber nicht nur Shop-Betreiber, auch Inhaber von Unternehmens-Websiten werden vermehrt abgemahnt – beispielsweise von genau für diesen Zweck gegründeten Vereinen, die Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle entdeckt haben, sogenannte Abmahnvereine.

Doch was müssen Betreiber von Corporate Websiten alles beachten, damit die Seite rechtsicher und somit vor Abmahnungen geschützt ist? Dazu haben wir im Malerblatt eine gute Übersicht gefunden.

Abmahnungen werden bei urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder markenrechtlichen Zuwiderhandlung fällig. Beim Urheberrecht geht es vor allem um das verwendete Bildmaterial. Bilder dürfen nur öffentlich gemacht werden, wenn dafür die Genehmigung des Urhebers (also des Fotografen) und der abgelichteten Personen schriftlich vorliegen. Häufige Abmahngründe wegen unlauteren Wettbewerbs sind irreführende Handlungen, vergleichende Werbung (Diffamieren von konkurrierenden Mitbewerbern), Missachtung der Impressumspflicht (Pflichtangaben sind Klarname des Betreibers der Webseite, dessen Anschrift, Kontaktdaten und Handelsregisternummer) sowie fehlende oder inkorrekte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), eine fehlende Datenschutzerklärung oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Sollten Sie eine Abmahnung im Briefkasten haben, empfiehlt das Malerblatt, erstmal Ruhe zu bewahren, einen Rechtsanwalt einzuschalten und keinesfalls die Abmahnung einfach zu unterschreiben. Eine Unterschrift des Dokuments ist gleichbedeutend mit einer Schuldanerkennung, was eine nachträgliche gerichtliche Untersuchung der Sachlage unmöglich macht.

Recherchequelle: “Rechtssichere Website” auf malerblatt