7. Oktober 2024

(Auch) In eigener Sache

Künstliche Intelligenz (KI) ist für die Kreativbranche Fluch und Segen. Zum einen ermöglichen KI-Systeme eine gänzlich neue Form des Schaffens. So entwickeln Maler ihre Bilder heute zum Teil mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Musiker setzen virtuelle Werkzeuge ein, um sich bei der Komposition ihrer Stücke inspirieren zu lassen. Auch beim Texten steht die KI dienstwillig zur Seite – wenn man nicht wie unser PR-Büro aus Freude an der eigenen kreativen Arbeit lieber darauf verzichtet.

Was die unterschiedlichen KI-Systeme eint: Sie greifen auf bestehendes Material zurück. Ihr Futter besteht aus Unmengen digitaler Daten, die ihnen von den Entwicklern eingespeist werden. Die wiederum basieren auf Werken, für die in vielen Fällen zum Schutz der Kreativen vor unentgeltlicher Übernahme oder Nachahmung ihrer Werke ein Urheberrecht greift.

Das führt zu einer Frage, die für Kunstschaffende existenziell ist: Was ist mit dem Urheberrecht, wenn mithilfe von KI neue Werke auf Basis bestehender geschaffen werden? Eine Antwort gibt ein Beitrag im Börsenblatt. Im Interview „Den Kreativen steht das Wasser bis zum Hals“ führt Matthias Hornschuh, Sprecher der „Initiative Urheberrecht“, aus, warum ein unabhängig bei zwei verschiedenen Universitäten beauftragtes Gutachten zum mehr als deutlichen Schluss kommt, dass durch das Trainieren generativer KI Urheberrechte verletzt werden.

Wie die Forscher das Ergebnis begründen und was sich Matthias Hornschuh jetzt von der Politik erhofft? Setzen Sie auf Ihre wunderbaren menschlichen Fähigkeiten und: Lesen Sie selbst!