12. September 2022

Fotorechte: 5 Tipps gegen graue Haare

Es gibt ein Thema, bei dem selbst gestandene PR-Fachleute immer noch graue Haare bekommen: die Nutzung von Fotos im Web, in Social Media Plattformen oder in Werbemedien. Unendliche Weiten von Fragen tun sich auf. Die alles Entscheidende: Darf ich das Bild nutzen oder droht mir dann eine Abmahnung?

Vor allem bei Fotos von Mitarbeitern oder von fremdem Eigentum bewegen sich Unternehmen schnell auf dünnem Eis. Mit der 2018 inkraftgetretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen beispielsweise Fotos

von Mitarbeitern unter den Arbeitnehmerdatenschutz. Wird ein Foto eines Mitarbeiters ohne Einwilligung veröffentlicht, kann die betreffende Person das Löschen verlangen und sogar Schmerzensgeld beanspruchen, wie unter anderem das Portal haufe.de berichtet.

Wie man derlei Fallstricke bestmöglich umgeht, hat jetzt die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) zusammengefasst. Autor Robert Krüger hat sich bei einem Fachanwalt erkundigt und „5 Tipps, die Unternehmen beachten müssen, bevor sie Fotos hochladen“ zusammengestellt. Eine hilfreiche Lektüre, die ein wenig Licht ins Dunkel bringt und vielleicht dabei unterstützt, die „grauen Haaren“ bezüglich der Nutzung von Fotos in den PR- und Marketingabteilungen künftig zu vermeiden.